Die Europäische Union ist ein Staaten(ver)bund – Was ist das?

Bildquelle: Marcel Ruffert (erworbenes Bild)

Staatenverbund = „Vom dt. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschaffene juristische Bezeichnung >>für die gemeinsam handelnden Mitgliedsstaaten<< der Europäischen Union (EU), die den völkerrechtlich (noch nicht) verwendbaren Begriff >>Staat<< vermeidet und gleichzeitig ausdrücken soll, dass die EU weder einen Bundesstaat noch eine Konföderation darstellt.“ – Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Großartige Definition aber allgemein verständlich ist sie leider nicht, also möchte ich es einmal anders probieren:

Die Europäische Union wird in ihrer jetzigen Form als Staatenverbund bezeichnet, also als Zwischenstufe zwischen einer Konföderation und einem Bundesstaat. Doch was ist eine Konföderation und was ist ein Bundesstaat und wo liegen deren Unterschiede?

Eine Konföderation (allgemein auch als Staatenbund bezeichnet) ist ein Zusammenschluss von mehreren eigenständigen (souveränen) Staaten, die nach außen hin (anderen Ländern gegenüber) gemeinsam auftreten aber ihre Eigenständigkeit (Souveränität) beibehalten. Wie intensiv und komplex eine Konföderation ist, hängt hauptsächlich davon ab, wie die Rechte und Zuständigkeiten zwischen der Konföderation und ihren Mitgliedsstaaten aufgeteilt sind – wer also was machen darf und wer wem wie etwas zu sagen hat. Die Standard-Konföderation ist dabei nicht so intensiv und komplex wie unsere heutige Europäische Union, die darf einfach mehr machen und hat gegenüber ihren Mitgliedsstaaten einfach mehr zu sagen. Deshalb ist unsere heutige Europäische Union MEHR als eine einfache Konföderation.

Ein Bundesstaat hingegen, ist ein eigenständiger (souveräner) und fester Staat, der sich aus mehreren nicht eigenständigen (nicht souveränen) Teilstaaten zusammensetzt, wie zum Beispiel Deutschland und seine Bundesländer. Diese Teilstaaten dürfen zwar alle ein bisschen ihren eigenen Kopf haben (z.B. der unterschiedliche Ferienbeginn in den einzelnen deutschen Bundesländern), sind jedoch einer Bundesebene untergeordnet – die Teilstaaten dürfen also nur das machen, was ihnen der Bundesstaat bzw. die Bundesebene erlauben zu tun. Der Standard-Bundesstaat ist demnach noch viel intensiver und komplexer als unsere heutige Europäische Union, die darf ihren Mitgliedsstaaten zwar in einigen Bereichen Vorschriften machen aber die Mitgliedsstaaten entscheiden zusammen in welchen Bereichen sie das darf und in welchem Umfang diese Vorschriften für alle gelten. Deshalb ist die Europäische Union WENIGER als ein Bundesstaat. Darüber hinaus besitzt ein Bundesstaat – wie jeder souveräne Staat – eine Verfassung, die Europäische Union besitzt dagegen noch keine eigene Verfassung, sondern Verträge, die die Zusammenarbeit regeln.

Okay, ein Staatenverbund (die Europäische Union) ist also ein Zusammenschluss von Staaten, in dem der Staatenverbund seinen Mitgliedern einiges zusagen hat und somit mehr Macht besitzt als eine Standard-Konföderation (Staatenbund), die Mitgliedsstaaten aber ihre Eigenständigkeit (Souveränität) behalten und zusammen entscheiden, in welchem Maße der Staatenverbund ihnen etwas zusagen hat und wie eigenständig die Mitglieder anderen Staaten gegenüber auftreten dürfen. Den Staatenverbund kann man also als „Super-Konföderation“ oder „Bundesstaat light“ verstehen.

Worin macht sich dieser Staatenverbund jetzt für uns Bürger*innen bemerkbar? Nachfolgend ein paar Beispiele:

  1. Die Europäische Reisefreiheit (Schengen-Raum): So kann ich von heute auf morgen nach Frankreich reisen oder nach Rom ziehen, als würde ich von Berlin nach Hamburg ziehen oder von München nach Köln reisen.
  2. Das Europäische Parlament: Das Europäische Parlament bildet unsere Volksvertretung auf Europäischer Ebene. Dieses wird alle 5 Jahre durch alle Bürger*innen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gewählt und kann ebenfalls in einigen Bereichen Gesetze verabschieden, die europaweit gelten und bindend sind. Diese EU-Gesetze werden aus politischen Gründen aber offiziell nur „EU-Richtlinien“ und „EU-Verordnungen“ genannt – ich nenne sie trotzdem Gesetze. Kurz gesagt: das was wir in Deutschland aller 4 Jahre mit dem Bundestag machen (ihn neu wählen), machen wir aller 5 Jahre auch mit dem EU-Parlament.

Die EU steckt also aktuell in dem Zwischenstatus eines „Staatenverbundes“ fest. Menschen wie mich, die den letzten Schritt hin zu einem eigenständigen und vollendeten Europäischen Bundesstaat wagen wollen, nennt man „Europäische Föderalisten“. Ich hoffe es ist ein bisschen verständlicher geworden, was die EU aktuell eigentlich ist und welches Potential sie noch besitzt. Wenn Ihr weitere Fragen habt, dann schreibt mir.

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gez. Marcel Ruffert

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