
In die kommende 13. Sitzung der Veltener Stadtverordnetenversammlung (SVV) bringen wir unsere 9. Beschlussvorlage ein. In dieser geht es um die Entwicklung eines Nachhaltigkeitsberichtes für Velten. Damit soll die nachhaltige Entwicklung weiter vorangetrieben werden. Doch was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
Velten ist in Sachen Nachhaltigkeit keineswegs untätig. Seit einigen Jahren werden immer wieder Bausteine für eine nachhaltige Entwicklung gesetzt, so z.B. die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) von 2015. Auch wir, als CDU-Fraktion, sind in Sachen Nachhaltigkeit nicht untätig. So bilden unsere gefassten Beschlussanträge zur “Baumpflanzung zur CO2-Bindung”, zur “Katzenkastrationsverordnung” und zur “Kontrolle der Grenzwertauslastung und Stärkung der digitalen Infrastruktur”, ebenfalls Bausteine für eine nachhaltige Entwicklung. Grundlegend lässt sich sagen, dass es von allen Veltener Fraktionen ernsthafte Impulse für eine nachhaltige Stadtentwicklung gibt.
Die nachhaltige Entwicklung einer Kommune muss jedoch auch koordiniert und kontrolliert werden, entsprechende Bemühungen, Ziele, Tätigkeiten und Maßnahmen sind abzubilden – dazu dient ein Nachhaltigkeitsbericht. Um einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu können, muss die Politik im Vorfeld Grundlagen festlegen, damit die Verwaltung auf dieser Basis ein entsprechender Bericht erarbeiten kann – dazu wiederum, dient unsere Beschlussvorlage inkl. konzeptioneller Unterstützung. Sie setzt einen ersten Rahmen und skizziert den Weg zur Erreichung dieses Zieles. Aber was ist eine nachhaltige Entwicklung?
Im heutigen Sinne hat der Begriff „Nachhaltigkeit“ vor allem politische Bedeutung und basiert grundlegend auf drei „Dimensionen“: einer „ökologischen Dimension“ (Natur- und Umweltschutz), einer „ökonomischen Dimension“ (Wirtschaftlicher Wohlstand) und einer „sozialen Dimension“ (Soziale Gerechtigkeit). Alle drei “Dimensionen” müssen bei politischen Handlungen berücksichtigt werden, damit eine nachhaltige Entwicklung stattfinden kann: Sie müssen sich miteinander im “Gleichgewicht” befinden. Wer also politische Maßnahmen innerhalb der einen Dimension umsetzen will, muss deren Auswirkung auf die anderen Dimensionen berücksichtigen – mittel- und langfristiges Denken nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. Wer also eine nachhaltige Entwicklung wünscht, benötigt mittelfristig einen Nachhaltigkeitsbericht als Kontrollinstrument.
Nachfolgend ein kleines Beispiel: Um den wirtschaftlichen Wohlstand zu erhöhen, will eine Kommune ein neues Gewerbegebiet ausweisen. Dort, wo das neue Gewerbegebiet entwickelt werden soll, achtet die Kommune auf die ökologischen Auswirkungen (Biosphärenschutz, Biodiversität, etc.) und legt ggf. entsprechende Schutzmaßnahmen fest. Zusätzlich legt die Kommune Grundsätze darüber fest, welche Art von Unternehmen sich in diesem Gewerbegebiet ansiedeln dürfen. Kriterien sind beispielsweise der ökologische Fußabdruck, die Höhe der jeweiligen Löhne, das soziale Engagement des jeweiligen Unternehmens und die sozialen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter:innen. Werden all diese Faktoren gleichermaßen berücksichtigt, findet eine nachhaltige Entwicklung statt.
Unterlagen zur Beschlussvorlage:
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gez. Marcel Ruffert